Der Bundesrat schlägt einzelne Änderungen am Gesetzentwurf für die Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Die Stellungnahme der Länderkammer (18/1579) zielt darauf ab, Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen und mehr Mitspracherecht zu erwirken. Die Bundesregierung sagt in ihrer Erwiderung zu, einzelne Vorschläge zu prüfen und gegebenenfalls gleich oder später im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Mehrere Vorschläge werden aber auch abgelehnt.
Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (18/1307) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Die bisher pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich entfallen. Dafür können die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Im Gesetz vorgesehen ist auch ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.
Der Bundesrat schlägt nun unter anderem vor, den Ländern hinsichtlich der Qualitätssicherung ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einzuräumen. Gerade in dem Bereich griffen viele Richtlinien des G-BA in Länderzuständigkeiten ein. Die Regierung will prüfen, ob ein solches Mitberatungsrecht der Länder möglich ist, sofern Beschlüsse des G-BA die Planungshoheit der Länder berühren. Für den ambulanten Bereich lehnt der Bund eine Mitberatung der Länder dagegen ab. Die Länder wollen außerdem stärker in die Aufgaben des neuen Qualitätsinstituts eingebunden werden. Der Bund sieht die Beteiligung der Länder hier bereits gewährleistet.
Die Länder fordern ferner weitere Hilfen für ältere Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit hohen Beiträgen. Sie regen an, den neuen Zusatzbeitrag aus der Berechnung des Höchstsatzes des Basistarifs in der PKV herauszunehmen. Der Basistarif in der PKV soll Versicherte vor einer finanziellen Überforderung bewahren. Die Regierung folgt dieser Anregung nicht, weil in dem Fall künftige Beitragssteigerungen in der GKV für die PKV nicht berücksichtigt würden. Eine solche Entkopplung der GKV-Beiträge vom PKV-Basistarif, die vergleichbare Leistungen anbieten sollen, wäre nicht sachgerecht, argumentiert die Regierung.
hib Nr. 286 vom 02.06.2014
Artikel
03.06.2014