Die Bundesagentur für Arbeit (BA) startet eine Kooperation mit dem sozialen Netzwerk XING. Arbeitgeber, die bei XING eine Stellenanzeige veröffentlichen, haben ab sofort die Möglichkeit, diese zusätzlich in der JOBBÖRSE der BA kostenlos einzustellen und damit ihre Reichweite zu erhöhen. Des Weiteren startet die BA eine Erprobungsphase zum Einsatz von XING bei der Personalsuche.
Raimund Becker, Vorstand der BA, begrüßt die Kooperation: „Unser Ziel ist es, dass Bewerber und Arbeitgeber noch besser zueinander finden. Mit dieser Kooperation können Unternehmen die Reichweite ihres Stellenangebots und damit die Chance auf eine schnelle Besetzung deutlich erhöhen.“
Dr. Thomas Vollmoeller, Vorstandsvorsitzender der XING AG: „Wir freuen uns sehr über die Kooperation, die unser Angebot für Mitglieder wie Unternehmenskunden noch attraktiver macht. Sie unterstreicht unsere Stellung als führende Social-Recruiting-Plattform im deutschsprachigen Markt.“
Jobsuchende, die in der JOBBÖRSE der BA eine interessante Stellenanzeige gefunden haben, die von XING eingestellt wurde, werden automatisch zu der Plattform weitergeleitet. Auf XING können Jobinteressenten sich dann über die Ansprechpartner in den Unternehmen informieren und direkt bewerben. Darüber hinaus erprobt die BA im Zuge der Kooperation, XING zur Arbeitsvermittlung zu verwenden. An ausgewählten Standorten setzen Vermittler der BA spezielle XING-Werkzeuge zur aktiven Personalsuche ein. Ziel ist, passende Bewerber für Stellenangebote zu finden, wenn im eigenen Bewerberpool keine geeigneten Kandidaten vorhanden sind.
Für die BA und XING ist es eine sinnvolle Kooperation, denn die beiden Portale ergänzen sich ideal. Die JOBBÖRSE der BA bietet über 2,8 Millionen Bewerberprofile und knapp 800.000 Stellenangebote. XING ist mit über sechs Millionen Mitgliedern das größte soziale Netzwerk für berufliche Kontakte im deutschsprachigen Raum. Betreiber der Plattform ist die in Hamburg ansässige XING AG. Das Unternehmen erfüllt nicht nur aufgrund seines Standorts die strikten deutschen Datenschutzbestimmungen, sondern sorgt mit weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel einer kompletten SSL-Verschlüsselung, für einen hohen Sicherheitsstandard.
PM der BA 060/12 vom 11.12.2012
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15.12.2012