Die Länder haben das vom Bundestag beschlossene Betreuungsgeld gebilligt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt werden. Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten ab August 2013 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro monatlich. Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld ist nicht möglich. Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren sind.
PM des Bundesrats 205/12 vom 14.12.2012
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15.12.2012