Anlässlich der heutigen Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz erklärt Bundesministerin Andrea Nahles: "Mir ist es wichtig, dass die Betroffenen von Anfang an in die Reformüberlegungen einbezogen werden. Mit der Arbeitsgruppe möchte ich die Reform so vorbereiten, dass sie in einem möglichst großen gesellschaftlichen Konsens verabschiedet und umgesetzt werden kann."
Dem Gesetzgebungsprozess werden breite und intensive Konsultationen vorgeschaltet. Er erfolgt bewusst nach dem Grundsatz "Nichts über uns – ohne uns". Für diese Konsultationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine hochrangige Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingesetzt. Darin sind vertreten:
- Verbände von Menschen mit Behinderungen,
- die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
- die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte,
- die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen,
- Länder,
- kommunale Spitzenverbände,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger,
- Sozialversicherungsträger und
- Sozialpartner.
PM des BMAS vom 10.07.2014