Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
10.09.2015

BGHM verstößt gegen Sozialdatenschutz

Die BGHM überweist die Unfallrente an Berechtigte u.a. unter Angabe des Verwendungszwecks "UV-Rente". Dies hat zur Folge, dass Dritte über den Kontoauszug des Berechtigten ersehen können, dass dieser im Unfallrentenbezug steht.

Diese Praxis verletzt jedoch nach Auffassung des Sozialgerichts Regensburg sozialdatenschutzrechliche Vorgaben. Bei der Angabe "UV-Rente" handelt es sich um Sozialdaten i.S.v. § 67 Abs. 1 S. 1 SGB X, die durch die Berufsgenossenschaft unbefugt und nicht notwendigerweise weitergegeben würden.

Die beklagte BGHW wurde daher zur Unterlassung verurteilt.

SG Regensburg, Urteil vom 10.09.2015, Az. S 5 U 72/13 (nicht rechtkräftig; das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor).

Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen über den konkreten Einzelfall hinaus haben. Die Zahl der Unfallrentenbezieher von Unfallversicherungsträgern dürfte im sechsstelligen Bereich liegen. Jede einzelne Überweisung an einen Rentenempfänger steht aber nach der Entscheidung des SG nicht im Einklang der Vorschriften des Sozialdatenschutzes.