Ab dem ersten Januar können Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer auch elektronisch abgeben. Dieser neue eService ist ein zusätzliches Angebot neben der herkömmlichen Abgabe in Papierform.
Bisher haben Arbeitgeber die Daten der Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld in Papierform erfasst und versandt. Nun können die Daten auch in elektronischer Form übermittelt werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, diese Funktion in ihre bestehende Lohnabrechnungssoftware zu integrieren. Mit der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der postalische Versand der Papierbescheinigung. Das vermindert die Bürokratiekosten der Arbeitgeber und die Daten gelangen sehr schnell in die Arbeitsagenturen. Die Betriebe nutzen dabei den bestehenden Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder die bereits bekannte Eingabehilfe des SV-Net, also der Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung. So ist der neue Service nah an dem bisherigen Verfahren, so dass auch kleinere Arbeitgeber keinen größeren Aufwand befürchten müssen.
Raimund Becker, Vorstand der BA: „Kartenlesegeräte und Signaturkarten sind bei diesem Verfahren nicht erforderlich. Es entstehen dem Arbeitgeber also keine Zusatzkosten, im Gegenteil. Das Verfahren erspart den Betrieben Zeit, Aufwand, Versandkosten und Papier.“
Die Arbeitnehmer werden von ihren Betrieben zum Einsatz des Verfahrens informiert und erhalten dann einen Ausdruck der Bescheinigung, um eventuelle Fehler sofort beheben zu können. Damit gehen die Arbeitsagenturen einen weiteren Schritt in Richtung eGovernment. Weitere Informationen zum Verfahren findet man unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen.
PM 64 der Arbeitsagentur vom 30.12.2013
Artikel
07.01.2014