Dass die Redewendung "Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich" überaus zutreffend ist, zeigt ein Verfahren über die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe vor dem AG Amberg:
Der (vollständige) Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für die anwaltliche Tätigkeit in einem Widerspruchsverfahren gegen das Jobcenter wurde am 17.10.2012 gestellt. Die Bewilligung erfolgte - nach mehreren, unbeantwortet gebliebenen Sachstandsanfragen - mit Datum vom 08.08.2013, also fast zehn Monate (!) nach Antragstellung. Immerhin wurde gebeten, die "Verzögerung zu entschuldigen"...
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12.08.2013