Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
09.12.2012

Aus der Kanzlei: Der (nicht) stattgefundene Messerangriff

Aus meiner Kanzlei:

Kein Sozialrecht, trotzdem überaus interessant. Der Mandant wurde beschuldigt, versucht zu haben, den Zeugen Z. in dessen Wohnung mit einem Messer angegriffen zu haben, vier- oder fünfmal versucht zu haben, auf diesen mit dem Messer einzustechen. Der Zeuge habe Todesangst gehabt, habe nur mit viel Glück dem Mandanten das Messer aus der Hand schlagen können und flüchten können. So die Angaben des Zeugen. Aufgrund dieser Angaben wurde der Mandant in Untersuchungshaft genommen, es bestehe nach Ansicht des Haftrichters der dringende Tatverdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der Haftgrund der Verdunkelungs- und der Fluchtgefahr. Der Mandant bestritt die Tat nachdrücklich und sah sich zu Unrecht falsch beschuldigt, was auch im Einzelnen dargelegt worden war. Haftbeschwerde und weitere Beschwerde blieben trotzdem erfolglos. Der Mandant blieb daher bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht W. in U-Haft.


Im Rahmen der Hauptverhandlung spielten sich dann aber fast skurile Szenen ab. Der Zeuge machte im Rahmen seiner Einvernahme und Befragung durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung völlig unterschiedliche Angaben dazu, wie er den Mandanten entwaffnet habe, wie er geflüchtet sei und behauptete plötzlich sogar noch das Vorhandensein eines weiteren Messers. Von glaubhaften Aussagen konnte keine Rede mehr sein. Die Unglaubwürdigkeit ging gar soweit, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft dem Zeugen in der Hauotverhandlung die Festnahme erklärte. Erst als die hinzugerufenen Polizeibeamten den Zeugen mitnehmen wollten, knickte dieser ein und erklärte, den angeklagten Mandanten zu Unrecht belastet zu haben, das Geschehen betreffend die versuchte gefährliche Körperverletzung mit dem Messer erfunden zu haben. Er hasse den Mandanten...