Die Länder wollen mit einem am 22.03.2013 beschlossenen Gesetzentwurf das Betreuungsgeldgesetz wieder aufheben, das der Bundestag im November 2012 verabschiedet hatte.
Aus ihrer Sicht wird das Betreuungsgeld den heutigen Bedingungen und Bedürfnissen für ein Leben mit Kindern nicht gerecht. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung liege es nahe, das vorgesehene Geld besser in die Infrastruktur für Kleinkinder zu investieren. Ziel müsse es sein, ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochwertigen Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
PM 81/13 des Bundesrats
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03.04.2013