Das Angebot: Als einmalige Nothilfe bis Ende 2015 beginnende Kurse für Flüchtlinge aus Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung zu finanzieren.
Das Ziel: Erste Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Mit bis zu 100.000 Kursteilnehmern bis Jahresende wurde gerechnet, tatsächlich meldeten die Bildungsträger bundesweit 222.282 Eintritte innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums.
Die Eckdaten:
- 73% der Teilnehmer an den durch die BA finanzierten Sprachkursen kommen aus Syrien, 14% aus dem Irak, 8% aus Eritrea und 5% aus dem Iran.
- 44% der Teilnehmer jünger als 25 Jahre
- 81% sind männlich
- Die meisten Teilnehmer von Sprachkursen kommen aus Nordrhein-Westfalen (20%), Bayern (12%), Baden-Württemberg (10%) und Berlin (9%).
- Die Gesamtkosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffern. Sie werden voraussichtlich zwischen 320 und 400 Mio. Euro liegen.
„Sprache ist der wichtigste Schlüssel zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Mit unserer Initiative haben wir kurzfristig auf die verstärkte Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland reagiert. Wichtig für uns ist: Die Förderung für andere Arbeitsuchende wurde und wird dadurch nicht verringert“.
Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des BA-Verwaltungsrats, ergänzt: „Das überwältigende Interesse an den Sprachkursen zeigt eine ausgeprägte Motivation unter den Flüchtlingen mit hoher Bleibeperspektive, sich schnell zu integrieren. Wichtig ist die frühzeitige Förderung bereits während des laufenden Anerkennungsverfahrens. Klar ist aber auch: Die allgemeine Sprachförderung für Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Finanzierung aus Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung war und bleibt eine einmalige Nothilfe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird 2016 seine Integrations- und berufsbezogenen Sprachkurse ausbauen. Dafür sind die Geldmittel aus dem Bundeshaushalt zu Recht deutlich aufgestockt worden; aber wenn mehr benötigt wird, muss dort unbedingt nachgebessert werden. Sprachförderung darf nicht an mangelnden Geldmitteln scheitern.“
Grundlage für die Initiative ist eine Rechtsänderung im SGB III im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom Oktober 2015. Diese Änderung ermöglichte der BA die ausnahmsweise und zeitlich begrenzte Finanzierung von Sprachkursen für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, sofern diese Kurse bis zum 31. Dezember 2015 beginnen und die Teilnehmer noch keinen Integrationskurs oder Sprachkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besucht haben.
In der Regel setzt die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der BA ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Die BA kann berufsbezogene Deutschkenntnisse als Bestandteil einer Eingliederungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) bzw. dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) finanzieren, wenn die fachlichen Inhalte durch sprachliche Elemente ergänzt werden müssen, um das Ziel der Maßnahme zu erreichen. Eine solche Förderung ist jedoch immer nachrangig gegenüber den Angeboten des BAMF.
PM der BA 005 v. 15.01.2016