Wie das Bafög reformiert werden soll, steht noch nicht fest. Eine abschließende Positionsbestimmung zu einzelnen konkreten inhaltlichen Punkten stehe innerhalb der Bundesregierung noch aus und könne erst nach vorbereitenden Diskussionen mit allen für das Ausbildungsförderungsrecht relevanten Experten erfolgen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Kosten von BAföG-Reformvorschlägen“ (17/12794) auf die Kleine Anfrage der Grünen (17/12499). Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort auf, in welcher Höhe die jährlichen Mehrkosten nach einer Erhöhung der Fördersätze beim Bafög um jeweils drei, fünf oder zehn Prozent bei gleichzeitiger Anhebung der Freibeträge steigen würden.
Die Grünen hatten ihrer Anfrage geschrieben, dass es neben den Fördersätzen und -freibeträgen im Kern um eine bessere Berücksichtigung besonderer Lebensumstände von Studenten, die Anpassung an die Auswirkungen der Bolognareform sowie eine Entbürokratisierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ginge. So stünden unter anderem die Umsetzung der Entbürokratisierungsvorschläge des Nationalen Normenkontrollrates aus, der sich mehrfach in Appellen an die Bundesregierung gewandt habe, seine Empfehlungen noch in dieser Wahlperiode umzusetzen.
Die Bundesregierung bezeichnet die Frage der Grünen als „hypothetisch“, wie sich die Steigerung der BAföG-Fördersätze entwickelt hätte, falls sie an die Steigerung der Lebenshaltungskosten nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt worden wäre. Zur Frage, welche jährlichen Mehrkosten durch die Absenkung der Verschuldensobergrenze entstünden, schreibt die Bundesregierung: „Der Bundesregierung liegen hinsichtlich der angefragten Daten keine für eine auch nur näherungsweise valide Schätzung verwertbaren Daten vor.“ Zu pflegenden Angehörigen unter den Studenten sieht sich die Bundesregierung ebenfalls nicht in der Lage, statistisch genaue Angaben zu machen: „Nach einer früheren Schätzung des Deutschen Studentenwerks sind etwa ein Prozent der Geförderten betroffen, was einer Größenordnung von etwa 500 Fällen bundesweit entspräche.“ Unabhängig davon bliebe betroffenen Studenten die Möglichkeit, sich bei erheblicher zeitlicher Inanspruchnahme vorübergehend vom Studium beurlauben zu lassen.
hib Nr. 185 vom 03.04.2013
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03.04.2013