Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
05.12.2012

78.000 neue Riester-Verträge im dritten Quartal 2012

Den stärksten Zuwachs gab es im traditionell von der Feriensaison geprägten Zeitraum wiederum beim sogenannten Wohn-Riestern ("Eigenheimrente") mit plus 55.000, was gut 70 Prozent der gesamten Bestandszuwächse entspricht. Es folgen Versicherungsverträge mit plus 14.000, Fondssparpläne mit 8.000 zusätzlichen Abschlüssen und Banksparpläne mit 1.000 Neuverträgen.


Um die Rahmenbedingungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung kürzlich den Entwurf eines Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes beschlossen. Darin werden zentrale Kritikpunkte berücksichtigt, indem der Verbraucherschutz gestärkt und weitere wirksame Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge gesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht neben Regelungen zur Einführung eines verpflichtenden Produktinformationsblattes für alle Riester-Anbieter u.a. auch Vereinfachungen bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") vor.

Achtung:

Für Altersvorsorgesparer läuft in wenigen Wochen eine wichtige Frist ab: Wer im Jahr 2010 einen Riester-Vertrag abgeschlossen und noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, muss dies über seinen Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2012 nachholen. Nur so kann die Zulage für 2010 gesichert werden. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden – auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung günstiger ist.

Das Versäumen der jeweiligen Antragsfrist kann problemlos durch das Stellen eines sogenannten Dauerzulagenantrags vermieden werden. Durch diesen wird der Anbieter be-auftragt, jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Damit läuft das Verfahren automatisch, und die Zulage muss nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Die Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf, und nur eventuelle Veränderungen – wie beispielsweise Familienzuwachs – müssen mitgeteilt werden.

Wer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann dies ebenfalls bis Jahresende tun und sich so noch die staatliche Förderung für das Jahr 2012 sichern. Für die volle staatliche Förderung müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro; abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls der Zulage(n) für kindergeld-berechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen.

PM des BMAS vom 03.12.2012