Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
04.12.2014

4 neue Berufskrankheiten anerkannt

Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung werden vier Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt:

1. Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen,
2. Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen,
3. Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) und
4. Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürlich UV-Strahlung.