Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
13.05.2013

10 Jahre Hartz IV – keine Entwarnung für die Sozialgerichtsbarkeit

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben sich vom 6. bis 8. Mai 2013 in Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) zu ihrer jährlichen Arbeitstagung getroffen, an der zeitweise auch der Präsident des Bundessozialgerichts und eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen haben.

10 Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ist die Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit in der Mehrzahl der Bundesländer nach wie vor sehr hoch. Insbesondere sind die hohen Bestände an Klageverfahren, vor allem in den neuen Bundesländern, weiterhin kritisch.

Die Konferenzteilnehmer sehen mit großer Sorge, dass die Verfahren, die älter als zwei Jahre sind (sogenannte Altfälle), weiterhin ansteigen. Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit, wo es oft um existenzsichernde Leistungen, wie Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Renten, geht, ist effektiver und zeitnaher Rechtsschutz, der im Grundgesetz verankert ist, unabdingbar. Trotz des anhaltend großen Einsatzes der Richterinnen und Richter sind in einigen Bundesländern mehr als ein Fünftel der Klageverfahren zwei Jahre und älter.

Wegen der seit der Einführung von Hartz IV durch die Sozialgerichtsbarkeit zu bewältigenden Eingangsflut gelingt es trotz Ausschöpfung aller Effizienzreserven nicht, Bestände in maßgeblichem Umfang abzubauen. Mitursächlich hierfür war die unzureichende und oft verspätete personelle Verstärkung der Gerichtsbarkeit. Dies hat sich in ersten Verurteilungen des Bundes und einzelner Länder zu Entschädigungen nach dem Ende 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren niedergeschlagen. Die Konferenz befürchtet, dass diese Entschädigungsklagen zunehmen werden, zumal bei den Sozialgerichten inzwischen vermehrt Verzögerungsrügen eingehen.

Die Präsidentinnen und Präsidenten müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit seit der letztjährigen Dienstbesprechung nicht wesentlich gebessert hat und keine Entwarnung gegeben werden kann.

PM des Bayerischen LSG vom 10.05.2013