Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auf dem Rücken der Versicherten und Kranken ausgetragen werde. Dies ist ihrer Antwort (17/11910) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11657) zur möglichen Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassenwettbewerb zu entnehmen. „Ausweislich der vorliegenden Erkenntnisse handelt es sich bei den in der Anfrage aufgeführten Diskriminierungsversuchen um Einzelfälle“, schreibt die Bundesregierung. Seit der Einführung der freien Kassenwahl durch die Versicherten im Jahr 1994 seien nur wenige Versuche von einzelnen Krankenkassen bekannt geworden, die Wahlfreiheit einzuschränken. „Soweit aber im Einzelfall versucht worden ist, dieses Recht einzuschränken, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für ein wirksames Einschreiten der Aufsichtsbehörden gegeben“, führt die Bundesregierung weiter aus.
Nach Auskunft der Bundesregierung sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern sowie der GKV-Spitzenverband im Zusammenhang mit den Problemen beim Kassenwechsel von Versicherten nach der Schließung der City BKK unmittelbar aktiv geworden. „In der Folge konnten alle ehemaligen Versicherten der City BKK eine neue Krankenkasse wählen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Der Gesetzgeber habe für künftige Schließungsfälle Regelungen zur Sicherstellung eines reibungslosen Kassenwechsels getroffen. Daher seien bei nachfolgenden Kassenschließungen keine vergleichbaren Probleme mehr aufgetreten. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist auch im Fall der von der ZDF-Fernsehsendung „Frontal21“ dargestellten Verhaltensweisen von Mitarbeitern der KKH-Allianz das Bundesversicherungsamt (BVA) als zuständige Aufsichtsbehörde unmittelbar tätig geworden. Das Amt habe sofort Maßnahmen gegen die Mitarbeiter ergriffen, die kranken Mitgliedern rechtswidrigerweise den Austritt aus der KKH-Allianz nahegelegt hätten.
hib 001 vom 03.01.2013
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04.01.2013