Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
08.12.2014

"Düsseldorfer Tabelle 2015" mit höherem Selbstbehalt für Elternunterhaltspflichtige

Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der "Düsseldorfer Tabelle" zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Dies betrifft besonders auch den Bereich des Elternunterhalts:


Unterhaltspflicht gegenüberSelbstbehalt bisherSelbstbehalt ab 2015
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:
1.000 €
1.080 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig:
800 €
880 €
anderen volljährigen Kindern:
1.200 €
1.300 €
Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes:
1.100 €
1.200 €
Eltern:
1.600 €
1.800 €

 
In der "Düsseldorfer Tabelle", die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt und die sogenannten Selbstbehalte festgelegt.

PM des OLG Düsseldorf 28/2014