Erstellung eines Ehevertrags
Angebot
Wie ein Ehevertrag ausgestaltet wird, liegt im Ermessen der beteiligten Eheleute. In der Praxis dient ein Ehevertrag meistens dazu, den gesetzlichen Zugewinnausgleich zu vermeiden und stattdessen eine Gütertrennung zu vereinbaren, um im Falle einer Scheidung die eigene finanzielle Unabhängigkeit oder oder im Falle eines Ablebens das Erbe der mit in die Ehe gebrachten Kinder zu schützen.
Ein Rechtsanwalt kann sie zu den Rechtsfolgen eines Ehevertrags beraten sowie für sie einen rechtssicheren und auf ihre individuelle Situation angepassten Ehevertrag erstellen.
Möchten sie und ihr Partner einen Ehevertrag abschließen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.
Ablauf der Rechtsberatung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
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Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen - Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten
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