Ein wesentlicher Grund mag die Vernachlässigung des Strafrechts in der Examensvorbereitung sein.
Das Strafrecht wird eben nur in einer von 6 Klausuren abgefragt und daher eher stiefmütterlich behandelt.
Die 4 weiteren typischen Fehler aber auch Methoden zu ihrer Bekämpfung zeigt RA Bohnen von BMR auf:
fehlendes Detailwissen
Strafrecht geht in die Tiefe, nicht in die Breite wie ZivilR und ÖffR. Eine oberflächliche Behandlung genügt daher nicht)
mangelhafte Problemerkennung
Artikel
28.07.2010