Das LG Köln hat mit Beschluss vom 16.1.2014 (Az.: 19 U 149/13) entschieden, dass ein Vertrag über Suchmaschinenoptimierung als Dienstvertrag zu behandeln ist, auch wenn Ziel des Vertrages ist die Auffindbarkeit einer Internetseite zu verbessern und das Nutzerverhalten zu analysieren.
(eigener Leitsatz nach Hinweisbeschluss des LG Köln, [...]