Tippfehler-Domains waren in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Die meisten Streitigkeiten sind daher schon gerichtlich entschieden. Das OLG Köln hatte zuletzt jedoch nochmals mit einer Tippfehler-Domain, einer sogenannten Typo-Domain zu tun. Die Richter mussten dabei beurteilen, ob solche Domains auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zulässig sind.
Kläger war in diesem Fall der Inhaber der Domain "www.wetteronline.de". Sie gingen gerichtlich gegen den Inhaber der Domain "www.wetteronlin.de" vor, der die Besucher auf eine Parking-Seite umleitete und durch die geschaltete Werbung Einnahmen generierte.