„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie allgemeines Gesetz werde (Immanuel Kant).“
Diesen aussagekräftigen Satz hätte sich in diesem Falle auch ein Online-Shop-Betreiber zu Herzen nehmen sollen, dessen Idee es war, Konkurrenten ohne vorherige Rücksprache über einen Rechtsanwalt abzumahnen.
Allerdings hielt sich der Online-Shop-Betreiber für besonders schlau und versuchte sich selbst durch einen "Disclaimer" vor anwaltlichen Abmahnungen und den dadurch entstehenden Rechtsanwaltskosten zu schützen, indem er sinngemäß auf seiner Internetseite ausführte: "Abmahner aufgepasst! Keine Abmahnung ohne vorheriges nichtanwaltliches Anschreiben. Falls wir Rechtsverstöße auf unserer Internetseite begehen, schreiben Sie uns einfach an, [...]