Das Landgericht Bielefeld hatte zuletzt über die Anwendung des § 312b III Nr. 6 BGB zu entscheiden. Auf einer Internetseite wurden Online-Kurse zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung für den Sportführerschein See und für den Sportführerschein Binnen angeboten. Direkt nachdem man sich bei dem Anbieter registriert hatte und die [...]
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09.10.2012