Seit dem 01.01.2007 müssen in geschäftlichen E-Mails alle Angaben wie auf Geschäftsbriefen enthalten sein. Unternehmen, die die Pflichtangaben in ihren E-Mails nicht aufführen, sind der Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt. Der zuständige Richter am Registergericht kann bei Verstößen außerdem Ordnungsgelder bis 5.000,- [...]
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18.12.2014