Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5.11.2015 (Az.: I ZR 182/14 - Durchgestrichener Preis II) entschieden, dass Verbraucher einer Werbung mit einem durchgestrichenen Preis keine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung beimessen.
Der BGH war der Ansicht, auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de [...]