Auch „Charity-Mails“ sind Spam. So entschied zumindest die 15. Zivilkammer des LG Berlin (Urteil vom 22.07.2011, Az. 15 O 138/11). Ein Hotelbetreiber hatte den Veranstalter eines gemeinnützigen Musikfestival auf Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 208, 65 € verklagt. Grund dafür, war eine E-Mail des Veranstalters an den Hotelbetreiber, in der angefragt wurde, ob Hotelzimmer preisgünstig für Bands des Festivals zur Verfügung gestellt würden. Als Gegenleistung würde das Hotel auf dem Musikfestival beworben.
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03.08.2012