Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.05.2014

Zweites Schadensgutachten für den Geschädigten?

Gibt der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Einverständnis mit dem Geschädigten ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß eines Kfz-Schadens in Auftrag, darf der Geschädigte jedenfalls dann ein weiteres Gutachten einholen, wenn das Gutachten des ...