Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.08.2013

Zweifel an der charakterlichen Fahreignung

Nach § 2 IV S.1 StVG ist zum Führen von Kfz geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. ...