Artikel
23.08.2013
Zweifel an der charakterlichen Fahreignung
Nach § 2 IV S.1 StVG ist zum Führen von Kfz geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. ...