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01.11.2013
Zweifel an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments
Bei Zweifeln an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments sind diese durch ein schriftvergleichendes Gutachten auszuräumen. stellt das Gutachten fest, dass die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (Überschrift: Mein letzter Wille) vom Erblasser stammt, so ...