Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Zweifel an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments

Bei Zweifeln an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments sind diese durch ein schriftvergleichendes Gutachten auszuräumen. stellt das Gutachten fest, dass die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (Überschrift: Mein letzter Wille) vom Erblasser stammt, so ...