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01.11.2011
Zwei Omeletts und ein belegtes Brötchen nicht bezahlt - Kündigung
Im vorliegenden Fall ging es um eine fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin. Diese hatte zwei von ihr selbst zubereitete Omeletts gegessen und sich ein Brötchen belegt und mitgenommen, ohne diese zu bezahlen. Gesamtwert (Verkaufspreis): ...