Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel und die Darlegungs- und Feststellungslast

Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten hat. Beruft sich der verpflichtete Elternteil auf den entgegenstehenden ...