Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.07.2015

Zustellung an eine prozessunfähige Person

Die Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO) kann gemäß § 189 ZPO dadurch geheilt werden, dass das zuzustellende Schriftstück dem gesetzlichen Vertreter der ...