Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.10.2014

Zusammenstoß zwischen Wartepflichtigen und Bevorrechtigten im Wendehammer

Im vorliegenden Fall war ein Wartepflichtiger mit einem Vorfahrtsberechtigten, der zuvor den Wendehammer ggf. in falscher Fahrtrichtung befahren hat, kollidiert. Dem Geschädigten war die Unübersichtlichkeit im Bereich eines Wendehammers bekannt. In diesem Fall ...