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17.10.2014
Zusammenstoß zwischen Wartepflichtigen und Bevorrechtigten im Wendehammer
Im vorliegenden Fall war ein Wartepflichtiger mit einem Vorfahrtsberechtigten, der zuvor den Wendehammer ggf. in falscher Fahrtrichtung befahren hat, kollidiert. Dem Geschädigten war die Unübersichtlichkeit im Bereich eines Wendehammers bekannt. In diesem Fall ...