Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Zurschaustellen eines Vibrators ist ein Kündigungsgrund!

Im vorliegenden Fall hatte die Kassiererin eines Supermarktes im Pausenraum ihren Vibrator herumgezeigt und lebhaft über dessen Vorzüge gesprochen - so laut, dass auch die Kunden dem Gespräch aufmerksam folgen konnten. Der Arbeitgeber kündigte auf grund dessen fristlos. Das Gericht ...