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01.09.2014
Zurschaustellen eines Vibrators ist ein Kündigungsgrund!
Im vorliegenden Fall hatte die Kassiererin eines Supermarktes im Pausenraum ihren Vibrator herumgezeigt und lebhaft über dessen Vorzüge gesprochen - so laut, dass auch die Kunden dem Gespräch aufmerksam folgen konnten. Der Arbeitgeber kündigte auf grund dessen fristlos. Das Gericht ...