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10.06.2016
Zurechnung des für ein vermögensstarkes Kind gezahlten Kindergeldes bei ALGII
Kindergeld wird dem Elternteil als Einkommen zugerechnet, der Grundsicherungsleistungen bezieht. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat. ...