Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.06.2016

Zurechnung des für ein vermögensstarkes Kind gezahlten Kindergeldes bei ALGII

Kindergeld wird dem Elternteil als Einkommen zugerechnet, der Grundsicherungsleistungen bezieht. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat. ...