Artikel
04.11.2014
Zur steuerlichen Erfassung von Ausgleichzahlungen zwischen ehemaligen Eheleuten
Ein Vermieter kann nachträglich keine Forderungen wegen (angeblicher) Rauchschäden vom ehemaligen Mieter fordern, wenn im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen. Insoweit ist das Protokoll für die Parteien bindend ...