Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.11.2014

Zur steuerlichen Erfassung von Ausgleichzahlungen zwischen ehemaligen Eheleuten

Ein Vermieter kann nachträglich keine Forderungen wegen (angeblicher) Rauchschäden vom ehemaligen Mieter fordern, wenn im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen. Insoweit ist das Protokoll für die Parteien bindend ...