Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.01.2015

Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

Die Entscheidung des Arbeitgebers über die Gewährung einer Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs. 5 TV-L ist nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB zu treffen. ...