Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Zugewinnausgleich und Schenkungen unter Ehegatten

Die behördliche Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist nicht verfassungswidrig. Das behördliche Anfechtungsrecht höhlt weder die im KindRG erreichte Privatisierung der Vaterschaftsanerkennung aus, ...