Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Zugewinnausgleich bei freiberuflicher Praxis

Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. Bei der Bewertung des Goodwill ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. ...