Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Zugewinnausgleich als entgeltlicher Vermögenszuwachs

Im Rechtssinn wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Leistung unentgeltlich, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließt. ...