Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Zeugnis muss im Betrieb abgeholt werden!

Ein Zeugnis ist am Ende des Arbeitsverhältnisses im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen. Wer ohne Abholversuch ein Zeugnis ...