Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Zeugnis mit lachendem Smiley?

Der Arbeitgeber hatte zwar mit seiner Unterschrift unterzeichnet, jedoch in dem ersten Buchstaben des Namens G. zwei Punkte und einen nach unten gezogener Haken gesetzt. Nach Ansicht des Arbeitnehmers entstehe bei näherem Lesen und Bewerten der Eindruck, es handele sich um einen Smiley mit negativen Gesichtszügen. ...