Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2012

Zeitwertguthaben ist kein Arbeitslohn!

Bei einer Gutschrift auf ein Zeitkonto handelt es sich noch nicht um einen Zufluss von Arbeitslohn. Der Zufluss erfolgt erst mit der Auszahlung. Mit dieser Entscheidung unterlag ein Finanzamt, das den Zufluss bereits für die bloße Gutschrift ...