Artikel
08.12.2014
Zeitpunkt der Einholung eines Abstammungsgutachtens unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Das Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Einholung eines Abstammungsgutachtens im Verfahren auf Umgang und Auskunft des mutmaßlichen Vaters richtet. Wegen der familiären Auswirkungen der Abstammungsklärung kann es zur Wahrung des ...