Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Zahngold in der Krematoriumsasche darf der Arbeitnehmer nicht behalten

Das Zahngold in der Asche Verstorbener ist herrenlos. Einer Aneignung des Betreibers des Krematoriums stehen Rechte Dritter entgegen, § 958 Abs. 2 BGB. Nehmen Arbeitnehmer das Zahngold an sich, kann der Krematoriumsbetreiber als Geschäftsherr Herausgabe ...