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02.12.2013
Zahngold in der Krematoriumsasche darf der Arbeitnehmer nicht behalten
Das Zahngold in der Asche Verstorbener ist herrenlos. Einer Aneignung des Betreibers des Krematoriums stehen Rechte Dritter entgegen, § 958 Abs. 2 BGB. Nehmen Arbeitnehmer das Zahngold an sich, kann der Krematoriumsbetreiber als Geschäftsherr Herausgabe ...