Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Zahlungsverzug mit weniger als einer Monatsmiete - fristlose Kündigung?

Ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete ist bei gewerblichen Mietverhältnissen erheblich im Sinn des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB. ...