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01.03.2016
Zahlungsverzug mit weniger als einer Monatsmiete - fristlose Kündigung?
Ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete ist bei gewerblichen Mietverhältnissen erheblich im Sinn des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB. ...