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18.02.2015
Zahlungsverzug - Kündigung erst nach einem Monat
Hat ein Mieter Mietrückstände, die der Höhe nach eine Monatsmiete übersteigen und liegt der Zahlungsverzug über mindestens einen Monat vor, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis wegen der Rückstände ordentlich zu kündigen. ...