Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.02.2015

Zahlungsverzug - Kündigung erst nach einem Monat

Hat ein Mieter Mietrückstände, die der Höhe nach eine Monatsmiete übersteigen und liegt der Zahlungsverzug über mindestens einen Monat vor, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis wegen der Rückstände ordentlich zu kündigen. ...