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04.12.2014
Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Auslegung einer Klausel beschäftigt, die dem Mieter einen Zahlungsanspruch für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen gewährt. Die Kläger sind seit 1990 Mieter einer – damals noch preisgebundenen – Wohnung in Berlin, die sie damals von der ...