Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.05.2014

Wohnwertbemessung und der Kindesunterhalt

Der Antragsgegner muss sich Einkünfte wegen der Nutzung des im Miteigentum der geschiedenen Ehegatten stehenden Einfamilienhauses anrechnen lassen. Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise ...