Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.11.2014

Wohnwagenunterstellvertrag mit einer generellen Haftungsfreistellungsklausel

Eine generelle Haftungsfreistellungsklausel für Schäden an einem Wohnwagen in den AGB eines Unterstellvertrages ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Gegenstand des Unterstellvertrages ist es gerade, dafür zu sorgen, dass der Wohnwagen vor Witterungseinflüssen und Schäden ...