Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Wohnungsrückgabe mit Waschmaschine und Einbauküche kann teuer werden!

Im vorliegenden Fall zog ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, hinterlies aber eine Waschmaschine und eine Einbauküche (Herd, Spülunterschrank, Arbeitsplatte und zwei Hängeschränke). Der Vermieter nahm das nicht hin, ...